Rechtliche Informationen

Hinweisgeberstelle

Hinweisgeberstelle

Die cjt Systemsoftware AG betreibt im Rahmen ihrer Compliance-Strategie ein digitales Hinweisgebersystem.

Das Hinweisgebersystem der cjt Systemsoftware AG gibt unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, uns unkompliziert über Fehlverhalten oder Verstöße zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden und die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten. Alle Meldungen sind streng vertraulich.

Link zum Meldesystem

 Unser Meldesystem erreichen Sie über den folgenden Link:  cjt-systemsoftware-ag.hinweisgeberschutzsystem.de

 

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Was ist ein Meldesystem und wie funktioniert es?

Ein Meldesystem ist ein sicherer digitaler Kanal für das vertrauliche Melden von Gesetzesverstößen. Hierüber können Vorfälle vertraulich, online oder per Telefon gemeldet werden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des Unternehmens. Die Daten befinden sich gesichert auf den Servern des externen Dienstleisters. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind, z.B. der von der Organisation beauftragte Dienstleister, hat Zugang zu den Informationen.

Wie kann ich Gesetzverstöße melden?

Mit dem Meldesystem können Mitarbeitende und Externe (wie bspw. Geschäftspartner) Gesetzesverstöße vertraulich und anonym melden. Meldende Personen können sich über den oben stehenden Link einloggen und die eigene Meldung abgeben. Zusätzlich können Fotos oder Dateien hochgeladen werden.

Wie kann ich Rückmeldungen vom Unternehmen lesen?

Das System funktioniert wie ein von zwei Seiten zugängliches Schließfach. Meldende Personen vergeben nach dem Absenden einer Meldung eine PIN und erhalten daraufhin einen Zahlen-Code. Beides wird benötigt, um sich damit später wieder in das Schließfach einloggen zu können. Berechtigte Empfänger der Meldung (bspw. der von der Organisation beauftragte Dienstleister) hat so die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Um leichter über den Verlauf der Meldungsbearbeitung auf dem Laufenden gehalten zu werden, muss vor dem Absenden einer Meldung eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Über die Mailadresse werden Sie bspw. vom System an für Sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier angegebene Mailadresse ist nur für die zuständigen Bearbeiter sichtbar.

Das Schließfach ist für meldende Personen nur mit PIN und Code wieder zugänglich – diese sind daher gut aufzubewahren, da diese nur einmalig vergeben werden.

Wer darf Meldungen abgeben?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte, Dienstleistende und sonstige Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten. Zu den Beschäftigten zählen auch ehemalige Beschäftigte, Zeitarbeitende, sowie sich bewerbende Personen. Potenzielle oder ehemalige Geschäftspartner, die nicht Dienstleistende sind, sind ebenfalls berechtigt.

Was passiert, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der Inhalt wahr ist und dass Sie die Meldung ohne missbräuchliche Absicht abgeben. Es kann deshalb sein, dass die Untersuchung später ergibt, dass kein Verstoß vorliegt. In diesem Fall haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

Klicken Sie auf der Startseite der weiter oben verklinkten Seite auf “ Meldung abgeben“ und folgen Sie den Anweisungen.

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um eine Meldung abzugeben?

Alternativ können Sie auch die Meldung telefonisch, postalisch oder persönlich abgeben.

Telefonisch:

Mo. – Fr.: 09:00 – 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

Tel: +49 6344 503949-9

Postalisch & persönlich:

Kompetenzteam Thomas, Inh. Katrin Thomas

– Meldestelle Hinweisgeber –

Moritz-Walther-Weg 1

67365 Schwegenheim

Wann kann ich Meldungen abgeben?

Im oben verlinkten Meldesystem: Jederzeit

Telefonisch: Mo. – Fr.: 09:00 – 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

Persönlich: Mo. – Fr.: 09:00 – 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)

Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet den Meldenden über ergriffene oder geplante Schritte zu informieren. Für die Untersuchung des Falls und die anschließende Information der meldenden Person muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden.

An welche Stellen kann ich mich sonst noch wenden?

Bitte beachten Sie: Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung.

cjt Systemsoftware AG_
Tel.: +49 (721) 920903-0
info@cjt.de